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Die Klasse AM

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  • zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.                         Der Motor darf höchstens 50cm³ Hubraum bzw. 4kW im Falle eines Elektromotors haben.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen bis zu einem Gewicht von 350 kg (Leermasse) gefahren werden, solange auch hier die              Motorisierung den obigen Kriterien entspricht

  • Die Führerscheinklasse AM setzt ein Mindestalter von 15 Jahren voraus                          (Dies gilt nur in NRW).

Was du fahren darfst:

Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:

Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 15. Geburtstag stellen. Was du dafür brauchst:

  • deinen Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passfoto

  • eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist

  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule.

Das umfasst die Ausbildung

  • Der Theorieunterricht umfasst 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff                           und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.

  • Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundausbildung ohne weitere Sonderfahrten.

Was du über die Prüfung wissen solltest

  • Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.

  • Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren ablegen.

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