top of page

Die Klasse AM

20150808-134123_2x.jpg
  • zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.                         Der Motor darf höchstens 50cm³ Hubraum bzw. 4kW im Falle eines Elektromotors haben.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen bis zu einem Gewicht von 350 kg (Leermasse) gefahren werden, solange auch hier die              Motorisierung den obigen Kriterien entspricht

  • Die Führerscheinklasse AM setzt ein Mindestalter von 15 Jahren voraus                          (Dies gilt nur in NRW).

Was du fahren darfst:

Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:

Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 15. Geburtstag stellen. Was du dafür brauchst:

  • deinen Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passfoto

  • eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist

  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule.

Das umfasst die Ausbildung

  • Der Theorieunterricht umfasst 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff                           und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.

  • Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundausbildung ohne weitere Sonderfahrten.

Was du über die Prüfung wissen solltest

  • Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.

  • Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren ablegen.

​Impressum & Datenschutz

 

Kontakt:

Büro Tel. 0228 2803059

E-Mail: kontakt@fahrschule-maass.de

Tel. Wolfgang Maaß: 0172 9735587

Öffnungszeiten Büro:

Montags 15:30-17:00 Uhr

Dienstags bis Freitags 17:30-19:00 Uhr

Theorieunterricht:

Montags 17:00 bis 18:30 Uhr

Dienstags bis Donnerstags 19:00 - 20:30 Uhr

bottom of page