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Aufbauseminar für Fahranfänger*innen // ASF

Du bist in deiner Probezeit auffällig geworden?

Hast eine rote Ampel nicht gesehen oder warst einfach etwas zu schnell unterwegs?

 

Nachdem du eine schriftliche Aufforderung bekommen hast, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger*innen (ASF) teil zu nehmen, musst du dich in einer Fahrschule zu einem ASF anmelden.

Wenn du an diesem Seminar dann allerdings nicht teilnimmst, kann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Und das umfasst ein solches Seminar

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  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten

  • eine Beobachtungsfahrt (keine Angst, das ist keine Prüfung)

 

Wir sind Mitglied eines Zusammenschlusses Bonner Fahrschulen, die Aufbauseminare im Wechsel  anbieten. Dadurch finden das ganze Jahr über Kurse statt.

 

Ruf uns bei Fragen gerne an, wir helfen dir dann weiter!

Fahreignungsseminar // FES

Zielstellung:

Mit dem Fahreignungsseminar möchten wir erreichen, dass du dein Fahrverhalten überdenkst,

es änderst und dich zukünftig regelkonform im Straßenverkehr verhältst.


Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhaltensweisen, die die Sicherheit im Straßenverkehr betreffen gemeinsam analysiert und korrigiert.

Ebenso wirst du zur Selbstreflexion ermutigt

und bei derEntwicklung alternativer Verhaltensweisen unterstützt.

Das Seminar setzt sich aus den folgenden zwei Teilmaßnahmen zusammen:

Die verkehrspädagogische Teilnahme:

Diese umfasst zwei Module zu je 90 Minuten bei einer/einem qualifizierten Fahrlehrer*in

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Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme:

Diese umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten,

die von speziell ausgebildeten Verkehrspsycholog*innen betreut werden.

Bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten wird dir durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen.

Es ist also ratsam das Seminar zu besuchen, bevor der sechste Punkt zu Buche steht.

Alle fünf Jahre hast du die Möglichkeit über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

Solange es eben nicht mehr als fünf sind.

Allgemeine Infos zu dem neuen Punktesystem

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1-3 Punkte:

Vormerkung durch die Behörde. Der Punkteabbau durch das FES ist möglich, die Behörde wird dich zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht darüber informieren.

 

4-5 Punkte:

Ermahnung durch die Behörde. Der Punkteabbau durch das FES ist möglich, die Behörde weist dich nun schriftlich auf diese Möglichkeit hin.

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6-7 Punkte:

Verwarnung zur Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr. Du bekommst erneut einen schriftlichen Hinweis auf das FES.

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8 Punkte:

Entzug der Fahrerlaubnis

Sichere dir deinen Führerschein durch eine Teilnahme am Fahreignungsseminar!

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